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Familienrecht - Eherecht - Ehevertrag

Ehevertrag

 


Durch den Ehevertrag geben sich die Eheleute bestimmte Regeln für die Ehe, vor allem aber für den Fall einer eventuellen Scheidung.

Da ein Ehevertrag besonders einschneidende Regelungen enthalten kann, hält der Gesetzgeber die Beratung durch einen Notar oder Anwalt als unparteiischen Berater für unverzichtbar.

Ein Ehevertrag kann vor oder während der Ehe geschlossen werden, in seltenen Fälle auch nach rechtskräftiger Scheidung.

Lassen Sie sich also rechtzeitig durch uns beraten.

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