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Familienrecht - Eherecht - Zugewinn

Zugewinn

 


Der Zugewinn ist ein Begriff aus dem Familienrecht des BGB.

Er bezeichnet die Differenz zwischen dem Anfangsvermögen eines Ehegatten oder Lebenspartners am Tag der Eheschließung oder Schließung der Lebenspartnerschaft und dem Endvermögen an dem Tag, an dem die Zugewinngemeinschaft endet.

Auch in diesem Bereich treten oft rechtliche Probleme auf, lassen Sie sich rechtzeitig durch uns beraten.

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