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| Impressum | ||||||||||
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Familienrecht |
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Darüber hinaus regelt es aber auch die Verwandtschaft ersetzenden Funktionen wie Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft. Auch wenn gerichtliche Auseinandersetzungen sich in einigen Fällen nicht vermeiden lassen, ist es unser Ziel durch Verhandlungen mit der Gegenpartei eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zu schließen, so dass nur das Ehescheidungsverfahren gerichtlich zu klären ist. Selbstverständlich beraten wir auch vorbeugend bei der Abfassung von Eheverträgen. |
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