Scheidungsrecht

Ihre Scheidungsanwälte in Neuss

Anwältin Scheidung Neuss / Düsseldorf

Kompetente Unterstützung von Ihren Scheidungsanwälten aus Neuss und Düsseldorf

Gerade in Scheidungsfragen brauchen Sie einen erfahrenen Fachanwalt an Ihrer Seite, der Ihnen bestmögliche Unterstützung bietet und Ihre Interessen im besten Sinne bewahrt. Die Rechtsanwälte Krall & Brückmann sind als Fachanwälte für Familienrecht auf das Scheidungsrecht spezialisiert. Unsere Scheidungsanwälte aus Neuss und Düsseldorf befassen sich nicht nur mit dem Scheidungsrecht, sondern auch mit den Folgen einer Scheidung wie Unterhaltsrecht, Sorgerecht und Umgangsrecht.

Ihre Scheidungsanwälte für alle Fragen des Scheidungsrechts

Voraussetzung für die Ehescheidung ist das Getrenntleben der Ehegatten. Das Getrenntleben kann auch innerhalb der Ehewohnung stattfinden. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen einer Scheidung nach einjährigem Getrenntleben, einer Scheidung nach dreijährigem Getrenntleben und (in Ausnahmefällen) einer Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres.

Unsere Scheidungsanwälte für Neuss und Düsseldorf beraten über die Voraussetzungen und Konsequenzen einer Scheidung und zum aktuellen Scheidungsrecht. So können Sie entscheiden, ob und gegebenenfalls wann ein Scheidungsantrag gestellt werden soll.

Wir vertreten Sie im Raum Neuss und Düsseldorf im gerichtlichen Ehescheidungsverfahren und klären gemeinsam mit Ihnen, in welcher Weise Trennungs- und Scheidungsfolgen zu regeln sind. Hierbei arbeiten wir möglichst auf einvernehmliche und umfassende Regelungen hin.

Zeit- und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen werden von unseren Scheidungsanwälten nach Möglichkeit vermieden. Ebenso wie das Scheidungsrecht für Ehen bearbeiten wir auch die Auflösung eingetragener Lebenspartnerschaften.

Anwältin Scheidung Neuss / Düsseldorf

Rechtsanwälte Krall & Brückmann: Ihre Scheidungsanwälte aus Neuss und Düsseldorf

Zuständig für das gerichtliche Verfahren sind die Amtsgerichte (Familiengerichte). Es ist erforderlich, dass der Ehescheidungsantrag von einem Rechtsanwalt gestellt wird. Wenden Sie sich hierfür einfach an unsere Fachanwaltskanzlei in Neuss nahe Düsseldorf. Falls der andere Ehegatte der Scheidung nur zustimmen möchte und selbst keinen Antrag stellen will, benötigt er keinen Scheidungsanwalt. Dies kommt dann in Betracht, wenn sich die Eheleute in allen Fragen des Scheidungsrechts und denen, die mit der Scheidung zusammenhängen, einig sind.

Zwingend mit dem Ehescheidungsverfahren ist nach Scheidungsrecht grundsätzlich das Versorgungsausgleichsverfahren durchzuführen. Damit wird der Ausgleich der während der Ehe erworbenen Anwartschaften auf eine Altersversorgung geregelt. Die Ehescheidung ist grundsätzlich davon abhängig, dass auch der Versorgungsausgleich entscheidungsreif ist.

Andere sogenannte Folgesachen wie Zugewinnausgleich und der nacheheliche Ehegattenunterhalt können von unseren Scheidungsanwälten in Neuss und Düsseldorf ebenfalls im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens geklärt werden.