Umgangsrecht

Ihre Fachanwaltskanzlei in Neuss

Anwältin Umgangsrecht Neuss / Düsseldorf

Kompetente Unterstützung von Ihren Fachanwältinnen aus Neuss und Düsseldorf

Mit dem Umgangsrecht sind zugleich Rechte wie auch Pflichten verbunden, die Sie als Elternteil wahrnehmen dürfen beziehungsweise müssen. Hier sollten im Falle einer Scheidung oder Trennung klare Vereinbarungen getroffen werden, die mit dem Kindeswohl vereinbar sind.

Die Rechtanwaltskanzlei Krall & Brückmann aus Neuss und Düsseldorf hilft Ihnen dabei, Ihre gesetzlichen Ansprüche zu regeln und Streitfragen zu klären.

Für alle Fragen rund ums Umgangsrecht: Rechtsanwälte Krall & Brückmann

Das Umgangsrecht, auch Besuchsrecht genannt, regelt das Recht des die Kinder nicht betreuenden Elternteils auf Umgang mit den gemeinsamen Kindern.

Das Umgangsrecht ist vom Sorgerecht zu unterscheiden. Sorgerecht bedeutet, dass die Eltern auch nach einer Trennung oder Scheidung wichtige Angelegenheiten des Kindes gemeinsam entscheiden müssen. Wenn einem Elternteil das Sorgerecht alleine übertragen worden ist, hat der andere Elternteil ein Umgangsrecht.

Wie oft und wie lange ein Umgang stattfindet, hängt von den individuellen Verhältnissen ab. Insbesondere das Alter des Kindes, die Entfernung zwischen den Wohnorten der Eltern und das Verhältnis des Umgangsberechtigten zum Kind sind ausschlaggebende Faktoren, die im Umgangsrecht ihre Berücksichtigung finden. Unsere Anwaltskanzlei aus Neuss nahe Düsseldorf hilft Ihnen gerne, etwaige Fragen hierzu zu klären.

Anwältin Umgangsrecht Neuss / Düsseldorf

Ihre Interessen fest im Blick: Fachanwaltskanzlei für Familienrecht in Neuss und Düsseldorf

Eine konkrete Umgangsregelung ist dann notwendig, wenn Streit unter den Eltern herrscht und einvernehmliche Regelungen nicht möglich sind. Bei Problemen und Streitigkeiten berät Sie unsere Anwaltskanzlei aus Neuss nahe Düsseldorf gerne ausführlich. Ein völliger Ausschluss des Umgangsrechts kommt nur unter sehr engen Voraussetzungen in Betracht.

Unsere Fachanwälte aus Neuss und Düsseldorf können Ihnen auch helfen, wenn Sie das Gefühl haben, seitens Ihres Ex-Partners in puncto Umgangsrecht rechtswidrig behandelt zu werden. Wir informieren Sie darüber, welche Möglichkeiten bestehen, das vereinbarte Besuchsrecht durchzusetzen.

Gerne nehmen wir uns Zeit für Ihr Anliegen. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin in unserer Fachanwaltskanzlei für Neuss und Düsseldorf.